Beitragsordnung

Beitragsordnung des TTC Bad Godesberg-Muffendorf 1968

§ 1-Grundsatz

Sämtliche Mitglieder des Clubs sind diesem gegenüber beitragspflichtig, soweit diese
Beitragsordnung nichts anderes bestimmt.

§ 2 – Beitragshöhe

Der Beitrag beträgt jährlich

2.1. Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 60,00 €i ( 5,00 €/mtl.)

Für Geschwister 45,00 € ( 3,75 €/mtl)

2.2 Erwachsene ab 18 Jahre 72,00 € ( 6,00 €/mtl)

2.3 Familie ( ein Erwachsener, ein Kind) 120,00 € (10,00 €/mtl)

2.4 Familie ( ab drei Personen) 150,00 €(12,50 €/mtl)

2.5 Ehepaare und eingetragene Partnerschaften 132,00 € (11,00 €/mtl)

2.6 Inaktive 30,00 € ( 2,50 €/mtl)

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 3 Beitragsbefreiung

Der Vorstand kann auf Antrag eine Beitragsbefreiung festlegen für die Zeit des Grundwehrdienstes oder leistender Zivildienst. Bei Arbeitslosigkeit oder bei Jugendlichen aus sozial schwachen Familien ( ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen) ist im Einzelfall zu entscheiden, ob Beitragsbefreiung oder Zahlung des inaktiven Beitrags gewährt wird.

§ 4 Beitragszahlung

Die Beiträge neu aufgenommener Mitglieder sind für die Zeit bis zum Ende des Kalenderjahres innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Für jeden Monat ist ein Zwölftel des Jahresbeitrages zu entrichten.

Die Beiträge aller übrigen Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, sind bis zum 31.03. ( eines Jahres) zu überweisen. Forderungen an den Verein sind nicht mit der Beitragszahlung zu verrechnen.

§ 5 Mahnverfahren

Ein Mitglied, das Beiträge bis zum 31.03. eines Jahres nicht gezahlt hat, ist schriftlich zu mahnen. Bei erfolgloser erster Mahnung wird einen Monat nach dieser erneut gemahnt. Wer bis zum 30.06. eines Jahres keine Überweisung tätigt, wird zum 01.07. aus dem Verein ausgeschlossen.

§ 6 Versäumniskosten

Wenn durch Verschulden eines Mitgliedes außerordentliche Bankgebühren anfallen, sind diese vom Mitglied zu übernehmen. Deshalb empfehlen wir, Änderungen der Bankverbindungen( z. B. neue Kontonummer) dem Verein unverzüglich anzuzeigen.

Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft

Detlef Papenfuß, Silvia Klemmer

ehem. Vorsitzender, Geschäftsführer